Indikationen:

  • Überbringen von Todesnachrichten in Zusammenarbeit mit der Polizei
  • Panik- und Schreckprävention bei Großeinsätzen (z.B. Evakuierung)
  • vom Betroffenen artikulierter Wunsch nach seelischem Beistand oder Betreuung
  • Akutbetreuung von Angehörigen nach erfolgloser Reanimation (Wiederbelebungsversuche durch Rettungsdienst und Notarzt)
  • Akutbetreuung von Gewaltopfern
  • Akutbetreuung von Angehörigen und Unverletzten am Notfallort oder in ´Wartezeiten´ (z.B. während der Bergung oder im Krankenhaus)
  • Akutbetreuung von Eltern bei Kindernotfällen
    Akutbetreuung von Opfern, Betroffenen oder Angehörigen bei Verkehrs-, Schienen- oder Arbeitsunfällen
  • Akutbetreuung bei Großschadensereignissen bzw. Katastrophen
  • Akutbetreuung von Hilfskräften während eines Notfalles

Zusätzlich zu den Hilfen im Rahmen der Akutbetreuung bieten speziell für die Helfernachsorge ausgebildete Mitarbeiter(innen) aus dem Notfallseelsorge-Team Hilfestellungen für Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen an (z.B. Nachbesprechungen bei der Feuerwehr oder beim Rettungsdienst nach schweren Unfällen).